AGB

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB)

der
Aktemo Mobiltechnologie GmbH
vertreten durch Werner Bross
Schillerstr. 22 72793 Pfullingen
Tel: +49 (0) 7129 1475790

Handelsregister: Stuttgart
Handelsregisternummer: HRB 728220
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 26359589

Stand September 2019

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (beide werden als „Kunde/n“ bezeichnet). für sämtliche Tätigkeitsfelder in denen wir aktiv sind. Diese AGB finden sowohl für die Lieferung von Waren, insbesondere Ersatzteile, für Wartungsleistungen und für sonstige Dienst- und Werkleistungen Anwendung.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  3. Durch die Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen durch den Kunden wird die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, hat er uns unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

Vertragsschluss:

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, außer es wurde etwas anderes vereinbart.
  2. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages.
  3. Der Bestellvorgang kann telefonisch, schriftlich per Post oder andere Telekommunikationstechniken erfolgen. Bei schriftlicher Bestellung erfolgt eine elektronische Bestellbestätigung mit der dann der Vertrag zustande kommt.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt in unserem Eigentum bis diese vollständig bezahlt wurde.

Umfang der Lieferung und Leistung, Leistungsfristen

  1. Für den Umfang unserer Lieferung oder Leistung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  2. Wir sind grundsätzlich zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Außerdem sind wir berechtigt zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
  3. Liefer- und Leistungsfristen sowie Terminvereinbarungen stellen bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich.
  4. Bei vereinbarter Vorkasse, erfolgt die Lieferung/Leistung erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden.
  5. Wir geraten nicht in Verzug bei höherer Gewalt oder anderer nicht selbst verschuldeter Umstände. In diesen Fällen sind wir auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Des Weiteren geraten wir nicht in Verzug, wenn uns die Ware nicht rechtzeitig von unseren Lieferanten zugestellt wurde und wir den Lieferverzug nicht zu vertreten haben. Bei Liefer-/Leistungsverzug von vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann er durch sofortige schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
  6. Sobald uns die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt wird, sind wir berechtigt, Warenlieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde hat unsere Mitarbeiter in zumutbaren und üblichen Umfang bei den Montagen oder sonstigen Dienstleistungen zu unterstützen und benötigte Materialien, Informationen und Daten, welche zur Leistungserbringung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
  2. Sollten besondere gesetzliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen gelten, so hat der Kunde uns vor Leistungserbringung darauf hinzuweisen.
  3. Bei Aufträgen zur Gutachtenerstellung hat der Kunde alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind für eine ordentliche Schadenaufnahme das Schadenausmaß und der Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern. Alt- und Vorschäden sind zu benennen und/oder aufzuzeigen. Bei unrichtigen Angaben oder bei Verschweigen von Fakten sowie bei verspätet oder nicht eingegangenen Dokumenten gehen evtl. daraus resultierende Nachteile nicht zu unseren Lasten.

Gefahrenübergang, Versand

  1. Der Gefahrenübergang zum Kunden findet spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten statt, soweit nichts anderes durch eine bestimmte Incoterms-Klausel geregelt ist. Dies gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Versendungskosten oder die Anfuhr übernehmen. Eine Verpflichtung unsererseits, die Ware gegen Transportschäden zu versichern, besteht nicht.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Beschädigungen der Ware, welche beim Transport entstanden sind, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und sofern möglich und zumutbar Sendung zur Besichtigung unverändert liegen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Transportschaden erst beim Auspacken der Ware oder später zeigt.

Preise

Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort.

Zahlungsbedingungen

  1. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung 30 Tage nach Zugang der Lieferung bzw. nach vollständiger Erbringung unserer Leistung, ohne jeden Abzug fällig. Bei Teillieferungen/-leistungen sind wir berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
  2. Nach Ablauf der kalendermäßigen Zahlungsfrist, befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung

  1. Wir schließen ein Zurückbehaltungsrecht, welches nicht dasselbe Vertragsverhältnis betrifft, aus.
  2. Auch eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden wird ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  3. Rechte, Forderungen und Ansprüche des Kunden dürfen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abgetreten oder verpfändet werden, außer der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Mängelhaftung

  1. Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Lieferung oder Leistung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit den hier unter Mängelhaftung enthaltenen Ausnahmen.
  2. Es ist eine Pflicht des Kunden, gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung am Bestimmungsort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach der Ablieferung bei uns anzuzeigen. Nicht bei der Wareneingangskontrolle erkennbare Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Werktagen bei uns anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung der Rüge, wird die Mängelhaftung ausgeschlossen und unsere Lieferung/Leistung gilt als vertragsgemäß.
  3. Ist die Lieferung/Leistung bei Gefahrübergang mangelhaft, so erfüllen wir nach unserer Wahl nach. Entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache im Tausch gegen die mängelbehaftete gelieferte Sache. Die ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über.
  4. Beim Verkauf gebrauchter Ware leisten wir keine Gewähr auf etwaige Sachmängel.

Verjährung

Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren abweichend von den gesetzlichen Regelungen 12 Monate nach der Ablieferung bzw. der Abnahme, war und wir nicht eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Schutzrechte

  1. Bei Bereitstellung von Unterlagen wie z.B. Zeichnungen, Muster, Teile durch den Kunden, steht dieser dafür ein, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei. Die entstandenen Schäden sowie unsere Kosten und Aufwendungen sind zu ersetzen.
  2. Wir sind auch ohne nähere Prüfung der Rechtslage ermächtigt, die Lieferung/Leistung einzustellen, wenn dies durch einen Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt wird.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sprache

  1. Wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Reutlingen.
  2. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  3. Die Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Bedienen sich die Parteien einer anderen Sprache, so hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr, auch personenbezogene Daten, gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet werden. Wir geben keine Kundendaten an Dritte weiter, es sei denn, dass wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind oder der Kunde zuvor seine Einwilligung erteilt hat. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Hierfür kann sich der Kunde jederzeit direkt an uns wenden.
  3. Mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung ist der Kunde einverstanden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.